Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 haben die Möglichkeit, am Unterricht in ihrer Herkunftssprache teilzunehmen, wenn diese in Hessen angeboten wird. Alle Informationen finden Sie ausführlich hierzu auf der Webseite des zuständigen Schulamts für ganz Hessen (Frankfurt).
Nur zugelassene Sprachen können auch einen Eintrag im Zeugnis bekommen und werden in Hessen unterrichtet. Dies sind: