Herkunftssprachlicher Unterricht

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 haben die Möglichkeit, am Unterricht in ihrer Herkunftssprache teilzunehmen, wenn diese in Hessen angeboten wird. Alle Informationen finden Sie ausführlich hierzu auf der Webseite des zuständigen Schulamts für ganz Hessen (Frankfurt).

Nur zugelassene Sprachen können auch einen Eintrag im Zeugnis bekommen und werden in Hessen unterrichtet. Dies sind:

  • Albanisch
  • Arabisch
  • Bosnisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Kroatisch
  • Mazedonisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Serbisch
  • Slowenisch
  • Spanisch
  • Türkisch
  1. Die Eltern der Schüler*innen beantragen einmalig für die Zukunft bis zur 10. Klasse die Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht. Hierzu bitte das Formular von der Website oben verwenden (es wird es am Ende der Seite verlinkt).
  2. Das Formular muss an die eigene Schule und die zu unterrichtende Schule übersendet werden.
  3. Die Schulen ermöglichen gegenseitig den Zugriff auf die Schüler*innen-Daten.
  4. Die Note wird danach automatisch übermittelt.
  • oeffentlich/herkunftssprachlicher_unterricht.txt
  • Zuletzt geändert: 11.01.2023 20:53
  • von Christoph Fischer.